Ambulanter Pflegedienst
Information zum ambulanten Pflegedienst
Wofür brauche ich einen ambulanten Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Die Hilfe ermöglicht es Pflegenden, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
Laut Bundesgesundheitsministerium beinhaltet ambulanter Pflegedienst folgende Leistungen:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
- häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten
- Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Wie hoch sind ambulante Pflegesachleistungen?
Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 die Kosten für ambulante Pflegeleistungen. Die Kosten richten sich nach dem Pflegegrad.
Source: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegedienst-und-pflegesachleistungen.html Informationsstand am 05/05/2022
Häufig gestellte Fragen
Welche Möglichkeiten bietet der Umwandlungsanspruch?
Der nicht beanspruchte Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen kann bis zu 40% umgewandelt werden. Kostenerstattung kann für Leistungen in Anspruch genommen werden, wie z.B. für nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Kann Ich Pflegegeld und ambulante Pflegeleistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen?
Ja, es ist möglich, Pflegegeld mit ambulanten Pflegeleistungen zu kombinieren. Allerdings werden die ambulanten Pflegeleistungen anteilig auf das Pflegegeld angerechnet.