Pflegehilfsmittel
Was sind Pflegehilfsmittel ?
Unter Pflegehilfsmittel fallen Geräte und Sachmittel, die notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern, Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu mindern oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
- Technische Pflegehilfsmittel; Dazu gehören z.B. Notrufsysteme, Pflegebetten, Gehstöcke, etc.
- Verbrauchsprodukte: Dazu gehören Betteinlagen, Einmalhandschuhe, etc.
Inhaltsangabe
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse muss innerhalb einer dreiwöchigen Frist über den Antrag entscheiden. Wenn ein medizinisches Gutachten notwendig ist, wird die Entscheidungsfrist auf fünf Wochen verlängert. Falls die Frist nicht eingehalten werden kann, muss die Pflegekasse dies schriftlich mit einer Begründung mitteilen. Falls dies nicht geschieht, gilt der Antrag nach Ablaufen der Frist als genehmigt.
Wann bezahlt die Pflegekasse für die Pflegehilfsmittel?
Die Pflegehilfsmittel werden bezahlt, wenn die Hilfsmittel zu einem dieser Punkte beitragen:
- Die Pflege erleichtert wird
- Die Beschwerden des Pflegebedürftigen gelindert werden
- Die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen erhöht
- Es besteht keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse
Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt, beziehungsweise leihweise überlassen werden.
Für technische Pflegehilfsmittel muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10% bezahlen, maximal aber 25 Euro. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft auf Leihbasis überlassen, dann entfällt der Eigenanteil.
Für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests werden Pflegehilfsmittel wie Rollstühle und Gehhilfen von den Krankenkassen bezahlt.
Source: https://www.bundesgesundheitsministerium.de – letzter Zugriff: 05/05/2022
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei meiner Krankenkasse?
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der AOK? – Information von der AOK-Website
Verordnung und Empfehlung von Pflegehilfsmitteln: Pflegehilfsmittel können ohne Rezept beantragt werden. In vielen Fällen ist eine ärztliche Verordnung aber ratsam, damit die abzudeckenden Kosten gesichert sind. Anstelle des Rezepts eines Arztes dürfen auch Pflegefachkräfte notwendige Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel empfehlen. Die Empfehlung muss schriftlich erfolgen und darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein. – Source: http://www.AOK.de- Website. 19/04/2022
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der Barmer? – Information von der Barmer-Website.
Bei der Barmer kann der Antrag mit dem Herunterladen des Formulars online eingereicht werden.
Hier finden Sie die Information zur Barmer:
Ganz nach Ihren Bedürfnissen übernehmen wir die Kosten für professionelle Pflegekräfte oder zahlen ein Pflegegeld aus. Den Antrag auf Pflegeleistungen können Sie hier herunterladen und ausgefüllt per Post an die Barmer schicken oder den Antrag auf Pflegeleistungen online erstellen.Source: http://www.Barmer.de – Website. 19/04/2022
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der DAK Gesundheit? – Information von der DAK Gesundheit-Website.
Mit unserem Hilfsmittellotsen haben Sie die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit, die Sie ganz unbürokratisch direkt kontaktieren können. Der gewählte Vertragslieferant hält entsprechende Antragsformulare bereit, plant mit Ihnen die Versorgung und klärt die Antragstellung und Kostenübernahme direkt mit der DAK-Pflegekasse. Ein gesonderter Pflegehilfsmittel-Antrag an uns ist nicht notwendig. Source: http://www.DAK.de- Website. 19/04/2022
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der TK Krankenkasse? – Information von der TK-Website.
Bei der TK können Pflegehilfsmittel nur über die Pflegehilfskraft oder den MDR beantragt werden.
Laut TK gilt:
Den Antrag stellen Sie nicht selbst. Der Medizinische Dienst (MD), früher MDK, oder eine Pflegefachkraft kommen bei ihrer Begutachtung zu dem Schluss, dass Pflegehilfsmittel benötigt werden. Diese Information wird über das Gutachten oder den Beratungseinsatzbericht an uns gegeben. Wir veranlassen die weiteren Schritte und benötigen dafür kein gesondertes ärztliches Attest.
Source: http://www.TK.de- Website. 19/04/2022
Hilfsmittelverzeichnis
Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und (gleichzeitig handelnd als GKV-Spitzenverband der Pflegekassen) als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 38 unterschiedliche Produktgruppen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren vier Produktgruppen.
Source: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home Zugriff: 17/06/2022